Unser Internat ist als staatlich anerkannte Jugendhilfeeinrichtung ein fester Bestandteil der Urspringschule. Das ehemalige Kloster Urspring ist heute ein Ort gemeinsamen Lernens und Lebens für junge Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten und unterschiedlichen Kulturen.
Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die ganzheitliche Entwicklung des jungen Menschen, wobei intellektuelle, soziale und emotionale Fähigkeiten absolute Gleichwertigkeit haben.
Als evangelisch geprägte Einrichtung verstehen wir uns als Institution, in der Mädchen und Jungen aller Konfessionen und unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft und sexuellen Identität willkommen sind.
Unten finden Sie Informationen aus unserer Konzeption als Jugendhilfeeinrichtung nach SGB VIII. Die ausführliche Konzeption als Broschüre können Sie sich auch herunterladen.
Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die ganzheitliche Entwicklung des jungen Menschen, wobei intellektuelle, soziale und emotionale Fähigkeiten absolute Gleichwertigkeit haben.
Als evangelisch geprägte Einrichtung verstehen wir uns als Institution, in der Mädchen und Jungen aller Konfessionen und unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft und sexuellen Identität willkommen sind.
Unten finden Sie Informationen aus unserer Konzeption als Jugendhilfeeinrichtung nach SGB VIII. Die ausführliche Konzeption als Broschüre können Sie sich auch herunterladen.
LEBENSKOMPETENZ FÖRDERN.
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
(SGB VIII § 1 Abs. 1)
Die Urspringschule ist eine seit 1989 im Bereich des SGB VIII praxiserprobte Einrichtung. Unsere Konzeption ist das umfängliche theoretische Instrumentarium, welches die Grundlage für die Betreuungsarbeit mit jungen Menschen bildet. Unsere Konzeption versteht sich als Kompass auf dem Stück gemeinsamen Weges, den wir mit den uns anvertrauten jungen Menschen gehen wollen.
(SGB VIII § 1 Abs. 1)
Die Urspringschule ist eine seit 1989 im Bereich des SGB VIII praxiserprobte Einrichtung. Unsere Konzeption ist das umfängliche theoretische Instrumentarium, welches die Grundlage für die Betreuungsarbeit mit jungen Menschen bildet. Unsere Konzeption versteht sich als Kompass auf dem Stück gemeinsamen Weges, den wir mit den uns anvertrauten jungen Menschen gehen wollen.
RAHMENBEDINGUNGEN.
Rechtliche Grundlagen
- Hilfe zur Erziehung in einem Internat gemäß §27 und §34 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII
Zielgruppe und zeitlicher Rahmen
Zielgruppe der Wohngruppen sind junge Menschen im Aufnahmealter ab 10 Jahren. Bildungsstand der jungen Menschen und formale Zugangsvoraussetzung für die Betreuung in der Einrichtung (gymnasiales Internatsgymnasium) ist das Bildungsniveau für gymnasiale Schulformen.Die jungen Menschen bleiben bis zum Erreichen des Abiturs oder eines anderen für sie geeigneten Schulabschlusses. Dabei wird die mögliche, sofern sinnvolle, Rückkehr in die Herkunftsfamilie stets im Blick gehalten und mit allen Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung thematisiert.
Das Leistungsangebot richtet sich an
- Junge Menschen, für die eine stationäre Unterbringung gemäß §34 und §41 SGB VIII aufgrund ihrer individuellen und/oder familiären Situation angezeigt ist.
- Kinder und Jugendliche, gemäß §35a SGB VIII, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Der Bedarf des jungen Menschen wird mit allen Beteiligten im Hilfeplanprozess ermittelt.
Unsere Fachkräfte sind qualifiziert im Umgang mit seelischen Beeinträchtigungen und kennen sich mit den geltenden Bestimmungen aus. Es besteht ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit dem Pädagogischen Fachdienst und den therapierenden Fachkräften.


PÄDAGOGISCHES KONZEPT.
Dem Konzept der Landerziehungsheime entsprechend ist die einheitliche Betreuung durch pädagogische Fachkräfte das Grundprinzip unserer pädagogischen Arbeit. Mentorinnen und Mentoren im Internat sind teilweise auch Lehrkräfte unserer Schule. Dies entspricht dem Konzept der ganzheitlichen Ansprache in einer authentischen Lebenswelt. Dafür ebenso wichtig ist die verantwortliche Einbindung der jungen Menschen durch ihre Beteiligung an allen für sie relevanten Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen.
Auftrag und Zielsetzung
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan gemäß §36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt:- Strukturierung des Alltages der jungen Menschen
- Erkennen, Einbeziehen und Ausbauen der Ressourcen der jungen Menschen zum Auf- und Ausbau eines positiven Selbstwertgefühles und eigener emotionaler Stabilität, sowie zur Entwicklung und Entfaltung einer eigenen Persönlichkeit
- Umsetzung der Kinderrechte
- Überwindung von emotionalen, kognitiven und körperlichen Störungen und Entwicklungsdefiziten
- Eröffnung und Förderung von Perspektiven in allen wichtigen Lebensbereichen, insbesondere im Hinblick auf soziale Integration, gesellschaftliche Teilhabe, Bildung, Schule und Beruf
- Entwicklung und Erhalt förderlicher Bezüge außerhalb der Herkunftsfamilie
- Stabilisierung und Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie und Förderung beruflicher und bildungsorientierter Weiterentwicklung. Unterstützung in allen sozialen und praktischen Lebensbereichen zur Verselbstständigung der jungen Menschen
- Sämtliche Angebote sollen den jungen Menschen zur Erlangung eines gymnasialen Schulabschlusses (und ggf. eines Lehrabschlusses) befähigen
Ziele und Aufgaben.
- Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft
- Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
- Förderung bei emotionaler, sozialer und kognitiver Entwicklungsverzögerung
- Entwickeln und Einüben von Nähe-Distanz-Bewusstsein
- Training von Frustrationstoleranz und Umgang mit (Auto-)Aggressionen
- Aufarbeitung und Ausgleich familiärer Belastungen
- Förderung im Bereich des Arbeits- und Leistungsverhaltens
- Unterstützung in der Distanzierung zum Konsum psychotroper Substanzen
- Unterstützung in der Distanzierung zum Nikotinkonsum
- Erziehung zu gesundheits- und verantwortungsbewusstem Umgang mit Alkohol
- Unterstützung zur Entwicklung altersgemäßer Körperwahrnehmung / Bewegung
- Training der eigenverantwortlichen Lebensführung (Selbstständigkeitstraining)
- Unterstützung des Erlernens von Körperhygiene, Ordnung und Sauberkeit
- Training von Selbstversorgung, Kochen und Haushaltstätigkeiten
- Unterstützung im Erlernen ausgewogener Freizeitgestaltung und -organisation






